Doch Vorsicht: die Kranken- bzw. Gesundheitskasse kann den Hausbesuch auch ablehnen, sofern der Praxisbesuch zumutbar ist. In diesem Fall werden nur die Therapiekosten anteilsmäßig rückerstattet, der Hausbesuch jedoch nicht. Empfehlenswert ist es daher im Vorhinein mit der zuständigen Stelle telefonisch Rücksprache zu halten und die aktuelle Lage zu besprechen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Bei der ÖGK und der BVAEB ist eine chefärztliche Bewilligung derzeit nicht erforderlich.
Sind Sie bei einer anderen österreichischen Kranken- oder Gesundheitskasse versichert? Informieren Sie sich bitte telefonisch rechtzeitig vor Therapiebeginn über etwaige chefärztliche Bewilligungsformalitäten.
Nach der Durchführung aller verordneten Einheiten können Sie die Honorarnote(n) mit dem Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Kasse einreichen und erhalten die Wahltherapie Rückerstattungskosten.
Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Verordnungsschein beim ersten Termin für meine Dokumentation in die Praxis mit!
Terminvergabe
per Telefon oder Email:
Email: kontakt@erwecke-deine-kraft.com
Telefon: +43 (0) 699 / 121 401 51
Abrechnungsmöglichkeiten
- Überweisung der durchgeführten Termine am Ende des jeweiligen Monats
- Barzahlung am Ende des Monats bzw. nach jeder durchgeführten ergotherapeutischen Behandlung
- Bankomatzahlung am Ende des Monats bzw. nach jeder durchgeführten ergotherapeutischen Behandlung
- Kreditkartenzahlung ist in meiner Praxis nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.